Annahme

Garten- und Parkabfälle

KOMPOSTPLATZ ÖFFNUNGSZEITEN

MO-DO:
7:00 - 16:30 UHR

FR:
7:00- 15:00 UHR

BÜROZEITEN

MO-DO:
8:00 - 17:00 UHR

FR:
8:00- 16:00 UHR

 

***BETRIEBSURLAUB***
21.12.2025 bis 02.01.2025

PRODUKTANNAHME

Wir entsorgen Ihre Garten- und Parkabfälle (EAV-Nummer 200 201) durch eine umweltgerechte Kompostierung in unserer eigenen, güteüberwachten Anlage in Norderstedt-Glashütte. Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.

Grünabfälle

GRÜNABFÄLLE

Annahme vor Ort

Sie können Ihre Grünabfälle direkt auf unserer Kompostanlage
abgeben. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert vor Ort gemäß
der aktuell gültigen Annahmepreisliste. Bar Zahlung möglich.

Arten von Grünabfällen

Laub – von Bäumen und Sträuchern

Rasen- und Grünschnitt - Grasreste nach dem Mähen

Äste und Zweige – Bis zu einer dicke von 15cm Durchmesser

Unkraut - Entferntes Unkraut

Blumen- und Pflanzenreste – Reste von Blumenbeeten oder anderen Gartenpflanzen

Schnitt vom Vertikutieren – Der Rasenschnitt vom Vertikutieren wird bis zu 1 cm dicke angenommen

Schreddergut

Schreddergut

Annahme vor Ort

Schreddergut kann direkt auf unserer Kompostanlage
abgeben werden. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert vor Ort gemäß
der aktuell gültigen Annahmepreisliste. Bar Zahlung möglich.

Was ist Schreddergut?

Das Schreddergut, auch bekannt als Holzhäcksel oder Hackschnitzel, ist zerkleinertes Holz, welches durch einen Schredder oder Häcksler gewonnen wird.

Hinweis:

Die Annahme bezieht sich nur auf reines Schreddergut, gemischtes Schreddergut wird unter Grünschnitt verbucht und bezahlt. Bei Fragen oder Unklarheiten, wenden Sie sich hier an unser Fachpersonal

Stamm- und Astholz

Stamm- und Astholz

Annahme vor Ort

Auch Stamm- und Astholz wird auf dem Kompostierhof angenommen. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert vor Ort gemäß
der aktuell gültigen Annahmepreisliste. Bar Zahlung möglich.

Arten von Stamm- und Astholz

In der Forstwirtschaft sind Stamm- und Astholz zwei verschiedenen Kategorien des Baumes zu zuteilen. Das Stammholz ist der gerade,  zylindrische Teil des Baumstammes. Das Astholz wird dem Astwerk zu geordnet.

Hinweis:

Die Annahme wird bezieht sich nur auf reines Stamm- und Astholz, gemischtes Stamm- und Astholz wird unter Grünschnitt verbucht und bezahlt. Bei Fragen oder Unklarheiten, wenden Sie sich hier an unser Fachpersonal.

Baumstubben

Baumstubben

Annahme vor Ort

Baumstubben werden auf dem Kompostierhof angenommen. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert vor Ort gemäß
der aktuell gültigen Annahmepreisliste. Bar Zahlung möglich.

Was sind Baumstubben

Baumstubben sind Reste eines Baumes, die nach der Fällung im Erdreich herausragen oder verbleiben. Sie sind die Überbleibsel von gefällten oder umgestürzten Bäumen. Im Volksmund auch Baumstumpf, Stockholz oder Erdstammblock genannt.

FACHGERECHT UND UMWELTFREUNDLICH

Annahme vor Ort

Sie können Ihre Grünabfälle direkt auf unserer Kompostanlage abgeben. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert vor Ort gemäß der aktuell gültigen Annahmepreisliste. Unsere Annahmebedingungen finden Sie weiter unten, alternativ beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich auf unserem Gelände.

Abholung im Großraum Hamburg

Für größere Mengen bieten wir eine bequeme Abfuhr Ihrer Grünabfälle mit unseren Selbstlade-LKW an – zuverlässig und effizient im gesamten Großraum Hamburg. Gerne informieren wir Sie dazu telefonisch.

Was Sie abgeben können

Nur organische Rohsubstanzen aus dem Grünbereich (EAV-Abfallschlüssel 200201).

Was Sie nicht abgeben dürfen

Keine Ablagerung von verunreinigtem oder belastetem Material, insbesondere:

  • Baustellenabfälle, Bauschutt, Abbruchmaterial

  • Zaunpfosten, Jägerzaunteile, Eisenteile, Drahtgeflechte, Bandeisen

  • Plastikteile, Bahnschwellen, Glas usw.
    → Verstöße führen zu Platzverweis und/oder Anzeige.

ANNAHMEBEDINGUNGEN

Allgemeine Verbote

- Das Aussteigen und Rumlaufen auf dem Platz ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt, lediglich bei der Annahme und Kippstelle ist dies gestattet.

- Essen, Trinken und Rauchen ist im gesamten Arbeitsbereich der Kompostieranlage verboten.

Analyse & Kostenübernahme bei Verdacht auf Belastung

- Sofern bei einer Anlieferung der Verdacht auf eine unzulässige Belastung im Sinne des § 1 (5) und § 4 (1,3,8) der BioAbfVO oder der Bundesbodenschutzverordnung (Vorsorgewerte für Bodenart Sand) besteht, kann die K+E Kompost und Erden GmbH eine Analyse des Materials veranlassen. Mit der Übergabe des Kippgutes an die K+E Kompost und Erden GmbH verpflichtet sich der Anlieferer, die Kosten der Analyse zu übernehmen, wenn eine über die Richtwerte des in § 4 (3) BioAbfVO, der Bundesbodenschutzverordnung oder eine über andere entsprechend heranzuziehende Richtwerte hinausgehende Belastung festgestellt wird. Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung des belasteten Materials trägt der Anlieferer.

- Bodenanlieferungen (Oberbodenmaterial, Artikel Nr. 420) müssen den Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung entsprechen. Dies ist VOR der Anlieferung über das Büro schriftlich nachzuweisen.

Anlieferung und Anmeldung

- Anlieferer melden sich vor dem Kippen im Annahmebüro. Eine Annahmeverpflichtung besteht nicht.

- Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

- Anlieferungsmengen bis 1 m³ werden zum Preis von 1 m³ abgerechnet.

- Bei Anlieferungen, die entsprechend der vorgenannten Preisliste aus verschiedenen Materialien bestehen und die nicht getrennt abgeladen werden, wird für die gesamte Anlieferung die jeweils höhere Gebührengruppe berechnet.

- Mit der Übergabe des Kippgutes an die K+E Kompost und Erden GmbH verpflichtet sich der Anlieferer, wahrheitsgemäße Angaben über die Herkunft und Beschaffenheit des Materials zu machen. Auch nach dem Abkippen besteht für die K+E Kompost und Erden GmbH noch keine Verpflichtung, das Material anzunehmen. Wenn unsere Mitarbeiter nach dem Abkippen Bedenken haben, das Material zu verwenden, ist der Anlieferer verpflichtet, es wieder mitzunehmen.

- Der Anlieferer kann keinerlei Ansprüche aus der Zurückweisung des Materials herleiten.

- Der Anlieferer erkennt die bekanntgegebenen Annahmebedingungen mit der Annahme des Lieferscheins oder der Kassenquittung an.

Kein Abfalldeponie Betrieb

-Der K+E Kompostplatz ist keine Abfalldeponie! Anlieferer mit verunreinigtem oder belastetem Material werden zurückgewiesen.

Pflichten des Anlieferers

- Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dieses gilt insbesondere im Alarmfall und im Hinblick auf die Zuweisung eines Kipp‐Platzes.

- Mit der Übergabe des Kippgutes an die K+E Kompost und Erden GmbH verpflichtet sich der Anlieferer, wahrheitsgemäße Angaben über die Herkunft und Beschaffenheit des Materials zu machen. Auch nach dem Abkippen besteht für die K+E Kompost und Erden GmbH noch keine Verpflichtung, das Material anzunehmen. Wenn unsere Mitarbeiter nach dem Abkippen Bedenken haben, das Material zu verwenden, ist der Anlieferer verpflichtet, es wieder mitzunehmen.

Verbotene Materialen

- Verunreinigtes oder belastetes Material (z.B. Baustellenabfälle, Bauschutt, Abbruchmaterial, Zaunpfosten, Jägerzaunteile, Eisenteile, Drahtgeflechte, Bandeisen, aber auch Plastikteile, Bahnschwellen, Glas.

- Bodenanlieferungen (Oberbodenmaterial, Artikel Nr. 420) müssen den Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung entsprechen. Dies ist VOR der Anlieferung über das Büro schriftlich nachzuweisen.

- Mischungen aus Grünabfällen mit Boden ist ausgeschlossen

- vertikutierter Rasen wird bis zu 1cm angenommen

Verhaltensregeln auf dem Gelände

- Das Befahren und Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.

- K+E‐Betriebsfahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt. Ansonsten gilt die StVO. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dieses gilt insbesondere im Alarmfall und im Hinblick auf die Zuweisung eines Kipp‐Platzes.

- Das Aussteigen und Rumlaufen auf dem Platz ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt, lediglich bei der Annahme und Kippstelle ist dies gestattet.

- Essen, Trinken und Rauchen ist im gesamten Arbeitsbereich der Kompostieranlage verboten.

- Bei winterlichen Witterungen kann es auf unserem Platz sehr glatt sein. Bitte halten Sie sich beim Befahren an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (< 10 Km/h)!

HÄUFIGE FRAGEN

Wann kann ich Material anliefern?

Unsere regulären Annahmezeiten sind:

  • Montag bis Donnerstag : 07:00–16:30 Uhr
  • Freitag: 07:00–15:00 Uhr
    (Achtung: Feiertage ausgeschlossen – aktuelle Änderungen bitte auf unserer Website oder am Eingang beachten.)

Was wird angenommen?

Gartenabfälle: Gras, Laub, Zweige, Heckenschnitt
Baumstubben / Wurzeln (ohne große Erdanteile)
Stamm- und Astholz
Schreddergut

Was wird nicht angenommen?

Kunststoff, Metall, Glas oder sonstiger Müll
behandelte Hölzer (z. B. lackiert, imprägniert)
Speisereste, Fleisch, Knochen
Boden / Boden mit Steinen
Bauschutt, Steine, Zementreste
Plastikblumentöpfe oder Drahtgeflechte

Wie läuft die Annahme ab?

Bitte fahren Sie bis zum STOP-Schild in der Einfahrt vor und melden sich im Waage-/Bürobereich. Unsere Mitarbeitenden prüfen das Material und geben dann entsprechende weitere Anweisungen.  

Wie verhalte ich mich auf dem Platz?

Schrittgeschwindigkeit fahren (max. 5 km/h)
Anweisungen des Personals folgen
Nur in den ausgewiesenen Bereichen entladen
Keine eigenmächtigen Entsorgungen außerhalb der Öffnungszeiten
Keine Kinder oder Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug oder auf dem Gelände lassen