Annahme
Garten- und Parkabfälle
KOMPOSTPLATZ ÖFFNUNGSZEITEN
MO-DO:
7:00 - 16:30 UHR
FR:
7:00- 15:00 UHR
BÜROZEITEN
MO-DO:
8:00 - 17:00 UHR
FR:
8:00- 16:00 UHR
***BETRIEBSURLAUB***
21.12.2025 bis 02.01.2025
PRODUKTANNAHME
Wir entsorgen Ihre Garten- und Parkabfälle (EAV-Nummer 200 201) durch eine umweltgerechte Kompostierung in unserer eigenen, güteüberwachten Anlage in Norderstedt-Glashütte. Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
FACHGERECHT UND UMWELTFREUNDLICH
Annahme vor Ort
Sie können Ihre Grünabfälle direkt auf unserer Kompostanlage abgeben. Die Abrechnung erfolgt unkompliziert vor Ort gemäß der aktuell gültigen Annahmepreisliste. Unsere Annahmebedingungen finden Sie weiter unten, alternativ beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich auf unserem Gelände.
Abholung im Großraum Hamburg
Für größere Mengen bieten wir eine bequeme Abfuhr Ihrer Grünabfälle mit unseren Selbstlade-LKW an – zuverlässig und effizient im gesamten Großraum Hamburg. Gerne informieren wir Sie dazu telefonisch.
Was Sie abgeben können
Nur organische Rohsubstanzen aus dem Grünbereich (EAV-Abfallschlüssel 200201).
Was Sie nicht abgeben dürfen
Keine Ablagerung von verunreinigtem oder belastetem Material, insbesondere:
Baustellenabfälle, Bauschutt, Abbruchmaterial
Zaunpfosten, Jägerzaunteile, Eisenteile, Drahtgeflechte, Bandeisen
Plastikteile, Bahnschwellen, Glas usw.
→ Verstöße führen zu Platzverweis und/oder Anzeige.
ANNAHMEBEDINGUNGEN
Allgemeine Verbote
- Das Aussteigen und Rumlaufen auf dem Platz ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt, lediglich bei der Annahme und Kippstelle ist dies gestattet.
- Essen, Trinken und Rauchen ist im gesamten Arbeitsbereich der Kompostieranlage verboten.
Analyse & Kostenübernahme bei Verdacht auf Belastung
- Sofern bei einer Anlieferung der Verdacht auf eine unzulässige Belastung im Sinne des § 1 (5) und § 4 (1,3,8) der BioAbfVO oder der Bundesbodenschutzverordnung (Vorsorgewerte für Bodenart Sand) besteht, kann die K+E Kompost und Erden GmbH eine Analyse des Materials veranlassen. Mit der Übergabe des Kippgutes an die K+E Kompost und Erden GmbH verpflichtet sich der Anlieferer, die Kosten der Analyse zu übernehmen, wenn eine über die Richtwerte des in § 4 (3) BioAbfVO, der Bundesbodenschutzverordnung oder eine über andere entsprechend heranzuziehende Richtwerte hinausgehende Belastung festgestellt wird. Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung des belasteten Materials trägt der Anlieferer.
- Bodenanlieferungen (Oberbodenmaterial, Artikel Nr. 420) müssen den Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung entsprechen. Dies ist VOR der Anlieferung über das Büro schriftlich nachzuweisen.
Anlieferung und Anmeldung
- Anlieferer melden sich vor dem Kippen im Annahmebüro. Eine Annahmeverpflichtung besteht nicht.
- Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
- Anlieferungsmengen bis 1 m³ werden zum Preis von 1 m³ abgerechnet.
- Bei Anlieferungen, die entsprechend der vorgenannten Preisliste aus verschiedenen Materialien bestehen und die nicht getrennt abgeladen werden, wird für die gesamte Anlieferung die jeweils höhere Gebührengruppe berechnet.
- Mit der Übergabe des Kippgutes an die K+E Kompost und Erden GmbH verpflichtet sich der Anlieferer, wahrheitsgemäße Angaben über die Herkunft und Beschaffenheit des Materials zu machen. Auch nach dem Abkippen besteht für die K+E Kompost und Erden GmbH noch keine Verpflichtung, das Material anzunehmen. Wenn unsere Mitarbeiter nach dem Abkippen Bedenken haben, das Material zu verwenden, ist der Anlieferer verpflichtet, es wieder mitzunehmen.
- Der Anlieferer kann keinerlei Ansprüche aus der Zurückweisung des Materials herleiten.
- Der Anlieferer erkennt die bekanntgegebenen Annahmebedingungen mit der Annahme des Lieferscheins oder der Kassenquittung an.
Kein Abfalldeponie Betrieb
-Der K+E Kompostplatz ist keine Abfalldeponie! Anlieferer mit verunreinigtem oder belastetem Material werden zurückgewiesen.
Pflichten des Anlieferers
- Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dieses gilt insbesondere im Alarmfall und im Hinblick auf die Zuweisung eines Kipp‐Platzes.
- Mit der Übergabe des Kippgutes an die K+E Kompost und Erden GmbH verpflichtet sich der Anlieferer, wahrheitsgemäße Angaben über die Herkunft und Beschaffenheit des Materials zu machen. Auch nach dem Abkippen besteht für die K+E Kompost und Erden GmbH noch keine Verpflichtung, das Material anzunehmen. Wenn unsere Mitarbeiter nach dem Abkippen Bedenken haben, das Material zu verwenden, ist der Anlieferer verpflichtet, es wieder mitzunehmen.
Preise & Abrechnung
Hier können Sie unsere Preisliste Herunterladen.
Rechtsgültigkeit
Gerichtsstand ist Norderstedt
Verbotene Materialen
- Verunreinigtes oder belastetes Material (z.B. Baustellenabfälle, Bauschutt, Abbruchmaterial, Zaunpfosten, Jägerzaunteile, Eisenteile, Drahtgeflechte, Bandeisen, aber auch Plastikteile, Bahnschwellen, Glas.
- Bodenanlieferungen (Oberbodenmaterial, Artikel Nr. 420) müssen den Anforderungen der Bundesbodenschutzverordnung entsprechen. Dies ist VOR der Anlieferung über das Büro schriftlich nachzuweisen.
- Mischungen aus Grünabfällen mit Boden ist ausgeschlossen
- vertikutierter Rasen wird bis zu 1cm angenommen
Verhaltensregeln auf dem Gelände
- Das Befahren und Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
- K+E‐Betriebsfahrzeuge haben grundsätzlich Vorfahrt. Ansonsten gilt die StVO. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Dieses gilt insbesondere im Alarmfall und im Hinblick auf die Zuweisung eines Kipp‐Platzes.
- Das Aussteigen und Rumlaufen auf dem Platz ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt, lediglich bei der Annahme und Kippstelle ist dies gestattet.
- Essen, Trinken und Rauchen ist im gesamten Arbeitsbereich der Kompostieranlage verboten.
- Bei winterlichen Witterungen kann es auf unserem Platz sehr glatt sein. Bitte halten Sie sich beim Befahren an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (< 10 Km/h)!
Zugelassene Materialen
Nur organische Rohsubstanzen aus dem Grünbereich
HÄUFIGE FRAGEN
Muss ich mich vorab anmelden?
Nein, eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.
Wann kann ich Material anliefern?
Unsere regulären Annahmezeiten sind:
- Montag bis Donnerstag : 07:00–16:30 Uhr
- Freitag: 07:00–15:00 Uhr
(Achtung: Feiertage ausgeschlossen – aktuelle Änderungen bitte auf unserer Website oder am Eingang beachten.)
Was passiert bei Verstößen?
Bei Verstößen gegen die Platzordnung behalten wir uns Platzverweis, Annahmeverweigerung oder ggf. Anzeige vor.
Was wird angenommen?
Gartenabfälle: Gras, Laub, Zweige, Heckenschnitt
Baumstubben / Wurzeln (ohne große Erdanteile)
Stamm- und Astholz
Schreddergut
Was wird nicht angenommen?
Kunststoff, Metall, Glas oder sonstiger Müll
behandelte Hölzer (z. B. lackiert, imprägniert)
Speisereste, Fleisch, Knochen
Boden / Boden mit Steinen
Bauschutt, Steine, Zementreste
Plastikblumentöpfe oder Drahtgeflechte
Wie läuft die Annahme ab?
Bitte fahren Sie bis zum STOP-Schild in der Einfahrt vor und melden sich im Waage-/Bürobereich. Unsere Mitarbeitenden prüfen das Material und geben dann entsprechende weitere Anweisungen.
Wie verhalte ich mich auf dem Platz?
Schrittgeschwindigkeit fahren (max. 5 km/h)
Anweisungen des Personals folgen
Nur in den ausgewiesenen Bereichen entladen
Keine eigenmächtigen Entsorgungen außerhalb der Öffnungszeiten
Keine Kinder oder Tiere unbeaufsichtigt im Fahrzeug oder auf dem Gelände lassen